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Kfz-Steuerrechner - Einfach und schnell Ihre Kfz-Steuer berechnen

Die laufenden Kosten für ein Auto ergeben sich neben anderen Faktoren aus der Besteuerung. Mit unserem Kfz-Steuerrechner können Sie schnell und unkompliziert die für Sie fällige Kfz-Steuer berechnen. Sie müssen lediglich die Felder im Rechner (unten) ausfüllen und auf "Berechnen" klicken - schon wird Ihnen angezeigt, mit welchen Steuerausgaben Sie für Ihr Auto zu rechnen haben.


KFZ-Steuer berechnen

Erstzulassungsdatum
Motorart
Schadstoffklasse

Ergebnis:

Wo Sie die Abgefragten Daten finden

Alle Informationen, die Sie benötigen, um die Kfz-Steuer Ihres Autos berechnen zu können, finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer Zulassungsbescheinigung (Teil 1).

Erstzulassungsdatum: In der neuen Zulassungsbescheinigung ist das Datum in Feld B eingetragen. Im alten Fahrzeugschein finden Sie das Erstzulassungsdatum in Feld 32.

Motorart: Falls Sie nicht wissen, ob Ihr Auto einen Diesel- oder Benzinmotor hat, finden Sie diese Information in Ihrer Zulassungsbescheinigung in Feld P.3. Im alten Fahrzeugschein finden Sie die Information im Feld 5.

Schadstoffklasse: Die Emissionsgruppe bzw. Schadstoffklasse ist in der neuen Zulassungsbescheinigung in Feld 14 eingetragen. Im alten Fahrzeugschein finden die den Wert in Feld 1. ACHTUNG: Ein Eintrag ist nur für Fahrzeuge mit Zulassung vor Juli 2009 notwendig. Ab einer Zulassung im Juli 2009 können Sie dieses Feld unausgefüllt lassen.

Hubraum in ccm³: Die Größe des Hubraums finden Sie in der neuen Zulassungsbescheinigung (Teil 1) im Feld P.1. Im alten Fahrzeugschein finden Sie den Wert im Feld 8.

Kohlendioxidemission in g/km: Den Kohlendioxid-Ausstoß Ihres Fahrzeugs (in g/km ausstößt) finden Sie in der Zulassungsbescheinigung im Feld V.7. Im alten Fahrzeugschein ist dieser Wert dagegen nicht enthalten. Wenn Sie dennoch einen Richtwert haben möchten, können Sie unseren CO2-Rechner für Autos nutzen.

Die Berechnungsgrundlage unseres Kfz-Steuerrechners ist auf dem Stand von September 2016. Bitte beachten Sie, dass das Berechnungs-Tool der Berechnung der Jahressteuer in einfachen Fällen dient. Eventuelle Steuerbefreiungen oder Steuerzuschläge werden nicht berücksichtigt. Schlussendlich ist die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamtes maßgebend. Wir sind aber dennoch bemüht, den Rechner so aktuell wie möglich zu halten, damit die Werte, die Sie mit unserem Kfz-Steuerrechner ermitteln, richtig sind und Ihnen einen Mehrwert liefern.

Die Kfz-Steuer berechnen - die Ausgaben im Blick behalten

Die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs ist immer mit vielen Kosten verbunden, die es im Vorfeld zu bedenken gilt. Denn bei der Wahl des geeigneten fahrbaren Untersatzes, ob neu oder gebraucht, spielen nicht nur optische Vorlieben, die künftige Familienplanung oder der tägliche Arbeitsweg eine Rolle, sondern auch der Geldbeutel.

Sie können vielleicht den Fahrzeughändler im Preis drücken und bei der Kfz-Versicherung Tarife vergleichen - was Sie jedoch nicht verhandeln oder sparen können, ist die Kfz-Steuer für Ihr neues Gefährt. Denn mit der Zulassung eines Fahrzeugs sind Sie automatisch auch Steuerschuldner. Und während für die einen damit eine jährliche Belastung von z.B. 60 Euro zu Buche schlägt, können es für andere gut und gerne 500 Euro sein, die allein die KfZ-Steuer verschlingt.

Kfz-Steuerrechner nutzen - nicht jedes Schnäppchen ist günstig!

Auch beim Autokauf sollten einige Parameter beachtet werden - denn einige Faktoren haben Einfluss auf die Kfz-Steuer und somit auf die laufenden Kosten für Ihr Fahrzeug. Um keine bösen Überraschungen zu erleben und alle Kosten Ihres neuen Traumwagens im Blick zu haben, können Sie hier mit wenigen Mausklicks Ihre Kfz-Steuer berechnen lassen. Denn mag es auch verlockend sein, bei einem etwas längeren Arbeitsweg auf günstigen Diesel-Kraftstoff beim Tanken zurückgreifen zu können, muss sich diese Option nicht immer lohnen. Denn sowohl Anschaffung und Versicherung, als auch die Kfz-Steuer schlagen bei einem Dieselfahrzeug mit einigen Mehrkosten zu Buche und amortisiert sich für viele Autofahrer viel später als gedacht. Bedenken Sie dies unbedingt bei der Wahl Ihres nächsten Fahrzeugs.

Auch der Schadstoffausstoß des Objektes der Begierde macht einen entscheidenden Unterschied bei den jährlichen Folgekosten. Denn während ein vor 2009 zugelassener Benziner-Kleinwagen mit 1.196 m³ Hubraum und erfüllter Euro 3-Norm nur 81 Euro Steuern verschlingt, sind bei gleichen Daten, aber nicht-schadstoffarmen Fahrzeugen, mit Kosten von über 300 Euro zu rechnen.

Lassen Sie daher einfach und bequem online Ihre Kfz-Steuer berechnen, um ein Schnäppchen vom Händler von einer Kostenfalle bei den Folgekosten unterscheiden zu können.

Steuerberechnung nach dem Verursacher-Prinzip

Die Besteuerung der motorisierten Fahrzeuge in Deutschland basiert auf dem so genannten Verursacherprinzip. Das heißt: Wer am meisten Schaden verursacht, muss auch am meisten zahlen. Das ist für jeden nachvollziehbar und an sich eine gute Sache. Doch woher soll ich als Laie wissen, wie viel vermeintlichen Schaden ich der Umwelt zufüge und was mich das jährlich kostet wird?

Im Folgenden erfahren Sie, welche Daten Sie für unseren Kfz-Steuerrechner bereithalten müssen, um die Kfz-Steuer berechnen zu lassen. Außerdem erfahren Sie, welchen Einfluss diese Daten auf die Höhe der festzusetzenden Steuer nehmen und welchen Hintergrund die Berücksichtigung der einzelnen Faktoren hat.

  • Kraftstoffart: Obwohl die CO²-Bilanz bei Dieselfahrzeugen mit entsprechenden Filtern mittlerweile sogar besser aussehen kann als bei Benzinern, scheiden diese wesentlich mehr Stickoxide aus, welche für die Smogbildung verantwortlich sind und somit eine höhere Umweltgefährdung zur Folge haben. Daher zahlt der Dieselfahrer einen wesentlich höheren Betrag an Kfz-Steuer.
  • Jahr der Erstzulassung: Hier gilt nicht unbedingt der Grundsatz, dass es teurer wird, je älter das Fahrzeug ist. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 2009 wurde beispielsweise noch keine CO²-Emission bei der Berechnung berücksichtigt, sondern die Berechnung über die Euro-Norm pauschalisiert. Für darauf folgende Baujahre gibt es verschiedene Freigrenzen für den CO²-Ausstoß und nur über der Basismenge liegende Werte werden mit 2,00 Euro je g/km versteuert.
  • Hubraum: Der Hubraum des Fahrzeugs bildet den sogenannten Sockelbetrag für die Steuer. Dieser liegt bei Dieselfahrzeugen bei 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikmeter Hubraum, bei Benzinmotoren bei lediglich 2,00 Euro.
  • Schadstoffklasse: Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis 30.06.2009 ist die in der Zulassung eingetragene Schadstoffklasse relevant. Für alle später zugelassenen Fahrzeuge der CO²-Ausstoß, gemessen in g/km. Denn auch hier gilt, je höher die Schadstoffemission, desto höher die Steuer.

Beim Kfz-Steuer berechnen ist die Gesetzgebung relevant

Bei der Berechnung der anfallenden Steuern ist selbstverständlich das Kraftfahrzeugsteuergesetz ausschlaggebend. Wenn Sie möchten, können Sie sich tiefgreifender informieren und einen Blick auf den Gesetzestext werfen: hier klicken. Bereitgestellt wird der Text im Internet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Die Kfz-Steuer wird durch das zuständige Finanzamt erhoben. Wer ein Fahrzeug für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr anmeldet, unterzeichnet bei der Zulassungsbehörde ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat, welches das Finanzamt zum Einzug der Steuern zum Stichtag berechtigt. Ohne dieses Mandat, ist keine Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland mehr möglich. Dieses Dokument unterzeichnen Sie im Prinzip blanko. Wer sich nicht im Vorfeld über den Kfz-Steuerrechner informiert, oder anderweitig die fällige Kfz-Steuer berechnen lässt, hat im Nachhinein keine Chance zum Widerruf, da die Steuerschuld nur mit Abmeldung des Fahrzeugs endet.

Was passiert mit meinen Steuergeldern?

Die Kfz-Steuer berechnen geht mit unserem Kfz-Steuerrechner ganz einfach

Wenn Ihnen der Kfz-Steuerrechner den Betrag ausgerechnet hat, den Sie nun als Fahrzeugbesitzer dem Fiskus schulden, stellt sich vielen die Frage, was denn mit diesem Geld passiert und wofür es vom Staat verwendet wird. Bei der Beantwortung dieser Frage treffen Theorie und Praxis konkurrierend aufeinander. Denn basierend auf dem Verursacherprinzip werden sowohl die Kfz-Steuer als auch die Mineralölsteuer in den Ausbau und die Sanierung unserer Brücken und Straßen gesteckt - wer sie kaputt macht, muss auch für deren Instandsetzungen aufkommen. Aufgrund dieser Überlegung wurden diese Steuern für Autofahrer erhoben und begründet.

Sieht man sich das Straßennetz an, weiß man, dass das auch zwingend notwendig ist. Und sieht man sich die jährlichen Steuereinnahmen von rund 50 Milliarden Euro an, die allein nur die Autofahrer dem Staat in die Taschen spülen, und das noch ohne eine bereits diskutierte PKW-Maut, sollte man annehmen, dass diese Summe für die Realisierung der notwendigen Projekte durchaus ausreichend erscheint.

Insgesamt handelt es sich um eine schöne Theorie, gut durchdacht und nicht ganz schlecht ausgerechnet. In der Praxis sieht der Gesetzgeber jedoch ein Gesamtdeckungsprinzip vor. Dieses besagt, dass alle anfallenden Gesamtkosten des Staates von allen erzielten Einnahmen zu tragen sind. Somit fließt nur ein Teil der Kfz-Steuereinnahmen auch in die ursprünglich vorgesehene Sanierung der Straßen. Doch auch wenn das Verursacherprinzip offensichtlich nur bei der Berechnung und nicht bei der Verwendung der Gelder Anwendung findet, kommen wir um eine Zahlung natürlich nicht umhin. Somit lohnt kein Ärgern und kein Schimpfen, sondern nur ein kluger Vergleich per Kfz-Steuerrechner - am besten noch vor dem Fahrzeugkauf.




Unsere Rechner wurden auf korrekte Funktionsweise geprüft. Dennoch können wir auf die Berechnungsergenisse keine Garantie für Korrektheit gewähren.