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Unfallsachverständiger: Ein wichtiger Partner bei der Schadensregulierung

Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss sich um die Regulierung des Schadens kümmern. Meist wird ein Gutachter hinzugezogen, der den Schaden rechtssicher dokumentiert und die Reparaturkosten einschätzt. Nur: In welchen Fällen haben Unfallbeteiligte überhaupt Anspruch auf einen Sachverständigen und wer trägt die anfallenden Kosten? Alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, lesen Sie hier.

Unfall Gutachter – ja oder nein?

Unfallsachverständigen einschalten

Wenn es gekracht hat, müssen einige Dinge zeitnah geklärt werden. Betroffene sind sich dabei oft unsicher, ob Sie einen Gutachter hinzuziehen sollen oder nicht. Dabei ist die Frage leicht zu beantworten: Sofern Ihr Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt, haben Sie Anspruch auf einen KFZ-Sachverständigen – in diesem Fall sollten Sie definitiv ein Gutachten in Auftrag geben, um den Schaden zu beziffern und sauber abzuwickeln. Das Ganze hat nämlich ausschließlich Vorteile für Sie:

  • Der Unfallsachverständige beziffert die Höhe des Schadens sehr präzise.
  • Das Gutachten ist verbindlich – am Ende bekommen Sie, was Ihnen zusteht.
  • Zudem ist das Gutachten ist rechtssicher und hat auch bei einer möglichen Gerichtsverhandlung Bestand.
  • Die Kosten für das Gutachten werden ohne Wenn und Aber von der gegnerischen Versicherung getragen.
  • Die Entscheidung, ob der Schaden repariert wird oder Sie das Geld anderweitig verwenden, liegt weiterhin bei Ihnen.

Übrigens: Welchen Sachverständigen Sie mit der Begutachtung des Unfallschadens beauftragen, ist allein Ihre Entscheidung. Die Versicherung muss in der Regel für die anfallenden Kosten aufkommen.

Unfall Gutachter: Wer die Kosten trägt

Auf spritrechner.biz ist das Thema "Kosten" in vielerlei Hinsicht ein Wichtiges. Wir wollen alle Geld sparen, wenn wir im Alltag mit unserem Auto unterwegs sind. So ist auch in diesem Zusammenhang die Frage wichtig, wer die Kosten eines Unfall Gutachters überhaupt trägt.

Ein Großteil der Aufwendungen, die durch einen Unfall entstehen, werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen – darunter etwa die Kosten für den Schadensersatz oder einen möglichen Prozess. Als Geschädigter haben Sie zudem grundsätzlich das Recht auf einen Sachverständigen. Die anfallenden Kosten werden von der Versicherung getragen, den Gutachter können Sie sich selbst aussuchen. Das gilt allerdings nur solange, wie Sie sich mit der Versicherung des Unfallverursachers noch nicht auf einen Sachverständigen geeinigt haben. Wer anschließend ein Zweitgutachten in Auftrag gibt, muss die Kosten dafür selbst tragen. Nicht immer ist die Schulfrage eindeutig. Im Falle einer Teilschuld entscheidet das Gericht, wer welchen Anteil am Unfall hat und wieviel die jeweilige Partei zahlen muss.

Gutachten oder Kostenvoranschlag: Das gilt bei Bagatellschäden

Während bei gravierenden Schadensbildern grundsätzlich ein Unfallsachverständiger hinzugezogen wird, liegt die Sache bei Bagatellschäden anders.

Ab welcher Schadenshöhe wird ein Gutachten bezahlt?

Die Rechtsprechung nennt hier eine Schadenssumme von 750 Euro. Liegt der Schaden darüber, können Sie ein Gutachten in Auftrag geben, das vom Versicherer des Unfallverursachers bezahlt wird. Liegt der Schaden unter der 750-Euro-Grenze, muss die gegnerische Versicherung nicht für einen Unfall Gutachter aufkommen. Hier reicht ein Kostenvoranschlag einer Autowerkstatt für die Abwicklung der entstehenden Aufwendungen aus.

Nehmen Sie Kontakt mit der Versicherung auf

Wichtig zu wissen: Die Versicherung kann eine Erstattung des Gutachtens ablehnen, wenn die Rechnung unverhältnismäßig hoch ausfällt. Bevor Sie selbst einen Gutachter beauftragen, sollten Sie daher in jedem Fall Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.

Ablauf eines Gutachtens nach einem Unfall

Wenn Sie Geschädigter eines Unfalls sind, wird sich die gegnerische Versicherung schon bald mit ihnen in Verbindung setzen. In der Regel bietet Ihnen diese an, die gesamte Abwicklung in die Hand zu nehmen. Doch Vorsicht, das ist keine gute Idee – denn der Versicherer ist vor allem daran interessiert, Kosten einzusparen. Statt eines umfänglichen Gutachtens, das Ihnen per Gesetz zusteht, wird man Ihnen in vielen Fällen lediglich einen Kostenvoranschlag anbieten. Wenn ein Gutachten hingegen unausweichlich ist, wird Ihnen die Versicherung einen eigenen Sachverständigen empfehlen – dabei haben Sie Anspruch darauf, selbst den Gutachter auszuwählen.

Im Falle eines Unfall sollten Sie einen eigenen Gutachter beauftragen

Grundsätzlich gilt die Empfehlung, dass Sie sich als Geschädigter selbst um die Wahl eines Sachverständigen kümmern sollten. Nur so können Sie sicher sein, dass die Bewertung des Schadens auf unabhängiger Basis erfolgt. Lassen Sie sich zunächst vom Experten Ihrer Wahl beraten. Der Sachverständige erstellt im Anschluss ein unabhängiges Gutachten, das den Schaden an Ihrem Fahrzeug rechtssicher dokumentiert. Dazu schätzt er zunächst den Wert des Fahrzeugs und nimmt alle Unfallschäden auf. Zudem schätzt er den Aufwand der Reparatur sowie die anfallenden Kosten und die am Fahrzeug entstandene Wertminderung. Er kümmert sich außerdem um die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs vor dem Unfall sowie den aktuellen Restwert. Das erstellte Gutachten lassen Sie anschließend der Versicherung des Unfallverursachers zukommen, die den Schaden im nächsten Schritt reguliert. Dann haben Sie die Wahl: Sie können Ihr Fahrzeug auf Kosten der Versicherung reparieren lassen oder von einer Reparatur absehen – im zweiten Fall wird Ihnen der Versicherer die ermittelte Schadenssumme auszahlen.

Wann Sie sich für einen Sachverständigen entscheiden sollten

Ein Gutachten ist ein wichtiger Baustein bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Ein Unfallsachverständiger dokumentiert den Schaden rechtssicher, trifft eine Aussage über alle entstehenden Kosten und schafft damit Fakten. Das Gutachten ist verbindlich: Der Versicherer muss den bezifferten Schaden begleichen. Sofern die Höhe das Schadens über der Bagatellgrenze von 750 Euro liegt, ist es Ihr gutes Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die Kosten für den entstandenen Schaden erstattet zu bekommen.

Wir hoffen, Ihnen hat dieser neue Ratgeber-Artikel gefallen und weitergeholfen.


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